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   BFH, 28.03.1969 - III R 2/67   

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https://dejure.org/1969,358
BFH, 28.03.1969 - III R 2/67 (https://dejure.org/1969,358)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1969 - III R 2/67 (https://dejure.org/1969,358)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1969 - III R 2/67 (https://dejure.org/1969,358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fristversäumnisse - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versehen eines Angestellten - Prozeßbevollmächtigter - Absendung eines Briefes - Persönliche Überwachung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 85
  • DB 1969, 1780
  • BStBl II 1969, 548
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.08.1967 - I R 55/67

    Versäumung der Revision durch die Oberfinanzdirektion

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Nach der Rechtsprechung des BFH gelten die Grundsätze der FGO über Fristversäumnisse und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das FA in gleicher Weise wie für die Steuerpflichtigen (BFH-Beschlüsse VI R 250/66 vom 27. Januar 1967, BFH 88, 75, BStBl III 1967, 291, und I R 55/67 vom 23. August 1967, BFH 90, 93, BStBl III 1967, 785).

    Die Grundsätze über das dem Rechtsanwalt oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nicht anzulastende Büroversehen gelten zwar grundsätzlich nicht für innerdienstliche Vorgänge des FA (BFH-Urteil I 63/60 U vom 10. Oktober 1961, BFH 73, 795, BStBl III 1961, 555, und Beschluß I R 55/67, a. a. O.).

  • BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Nach der Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO braucht ein Rechtsanwalt die Durchführung seiner Anordnung über die Absendung des Briefes weder persönlich zu überwachen noch sich am nächsten Tage durch Nachfrage bei seinem Büropersonal oder beim Gericht von der Einhaltung seiner Anweisung zu überzeugen, wenn er im Rahmen der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt dafür gesorgt hat, daß der Schriftsatz rechtzeitig zur Post gegeben werden sollte (BGH-Urteil II ZR 182/52 vom 18. März 1953, NJW 1953, 824, und Beschluß II ZB 22/53 vom 11. Januar 1954, Lindenmaier-Möhring, Zivilprozeßordnung, § 233, Nr. 47 zu b) [Leitsatz]; Juristische Rundschau 1954 S. 304).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 155/66

    Verschuldenszurechnung im steuergerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden des FA oder des Steuerpflichtigen gleich (BFH-Beschluß VI R 155/66 vom 27. Januar 1967, BFH 88, 106, BStBl III 1967, 290).
  • BFH, 11.12.1968 - VII B 17/68

    Prozeßbevollmächtigter - Schuldhaftes Handeln - Fristberechnung - Übertragung auf

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Nach dem mit Zustimmung des erkennenden Senats ergangenen Beschluß des VII. Senats des BFH VII B 17/68 vom 11. Dezember 1968 (BFH 94, 433, BStBl II 1969, 190) handelt ein Prozeßbevollmächtigter selbst dann nicht schuldhaft, wenn er die Berechnung der einfachen und seinem Büro geläufigen Fristen gut ausgebildeten und sorgfältig überwachtem Personal überläßt.
  • BGH, 11.01.1954 - II ZB 22/53

    Wahrung der Postfrist durch Prozessbevollmächtigten - Fristwahrung durch Einwurf

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Nach der Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO braucht ein Rechtsanwalt die Durchführung seiner Anordnung über die Absendung des Briefes weder persönlich zu überwachen noch sich am nächsten Tage durch Nachfrage bei seinem Büropersonal oder beim Gericht von der Einhaltung seiner Anweisung zu überzeugen, wenn er im Rahmen der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt dafür gesorgt hat, daß der Schriftsatz rechtzeitig zur Post gegeben werden sollte (BGH-Urteil II ZR 182/52 vom 18. März 1953, NJW 1953, 824, und Beschluß II ZB 22/53 vom 11. Januar 1954, Lindenmaier-Möhring, Zivilprozeßordnung, § 233, Nr. 47 zu b) [Leitsatz]; Juristische Rundschau 1954 S. 304).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 250/66

    Fristversäumnisse und Anträge eines Finanzamtes auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Nach der Rechtsprechung des BFH gelten die Grundsätze der FGO über Fristversäumnisse und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das FA in gleicher Weise wie für die Steuerpflichtigen (BFH-Beschlüsse VI R 250/66 vom 27. Januar 1967, BFH 88, 75, BStBl III 1967, 291, und I R 55/67 vom 23. August 1967, BFH 90, 93, BStBl III 1967, 785).
  • BFH, 21.03.1969 - III R 100/66

    Klage einer Gesellschaft - Einheitliche und gesonderte Feststellung - Gemeiner

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Der Senat hat in dem Urteil III R 100/66 vom 21. März 1969 (BStBl II 1969, 493) entschieden, daß bei der Klage einer GmbH gegen einen einheitlichen und gesonderten Bescheid über die Feststellung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen grundsätzlich alle Gesellschafter, gegen die der Bescheid sich richtet, von Amts wegen nach § 60 Abs. 3 FGO dem Verfahren beizuladen sind, auch wenn sie zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind.
  • BFH, 10.10.1961 - I 63/60 U

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Nachsichtgewährung bei

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Die Grundsätze über das dem Rechtsanwalt oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nicht anzulastende Büroversehen gelten zwar grundsätzlich nicht für innerdienstliche Vorgänge des FA (BFH-Urteil I 63/60 U vom 10. Oktober 1961, BFH 73, 795, BStBl III 1961, 555, und Beschluß I R 55/67, a. a. O.).
  • BFH, 27.06.1957 - IV 58/57 U

    Gewährung von Nachsicht bei verspäteter Abgabe der Rechtsmittelfrist - Abgabe

    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Der BFH hat diese Grundsätze in den Urteilen IV 58/57 U vom 27. Juni 1957 (BFH 65, 124, BStBl III 1957, 280) und V 199/60 vom 15. Dezember 1960 StRK, Reichsabgabenordnung, § 86, Rechtsspruch 50) auf Fristversäumnisse durch Boten der Steuerpflichtigen angewandt.
  • BFH, 15.12.1960 - V 199/60
    Auszug aus BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
    Der BFH hat diese Grundsätze in den Urteilen IV 58/57 U vom 27. Juni 1957 (BFH 65, 124, BStBl III 1957, 280) und V 199/60 vom 15. Dezember 1960 StRK, Reichsabgabenordnung, § 86, Rechtsspruch 50) auf Fristversäumnisse durch Boten der Steuerpflichtigen angewandt.
  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

    Dem FA ist nach den gleichen Grundsätzen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wie beim Versehen eines Boten des Steuerpflichtigen oder eines Prozeßbevollmächtigten, wenn die Fristversäumung auf dem Versehen eines Angestellten der Poststelle des FA beruht (Anschluß an BFHE 96, 85).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist dem FA nach den gleichen Grundsätzen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wie beim Versehen eines Boten des Steuerpflichtigen oder eines Prozeßbevollmächtigten, wenn die Fristversäumung auf dem Versehen eines Angestellten der Poststelle des FA beruht (BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, mit Nachweisen).

    Der BFH hat im Urteil III R 2/67 in einem sachverhaltsmäßig der vorliegenden Revision entsprechenden Fall die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als gegeben angesehen.

  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Insbesondere sei auch der zuständige Sachbearbeiter der OFD nicht verpflichtet gewesen, beim Aktenboten oder der Poststelle nachzufragen, ob die Schreiben an das FG abgesandt worden seien (BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548).

    Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für das FA in gleicher Weise wie für den Steuerpflichtigen, ausgenommen allerdings die Regeln über das den Rechtsanwälten oder Steuerberatern nicht anzulastende Büroversehen (BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548).

    Der BFH hat außerdem in Fällen, in denen das FA mit der Absendung eines Schriftsatzes bis zum Ende der Frist gewartet hat, entschieden (BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, und Urteil vom 10. Juli 1974 I R 223/70, BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736), daß dem FA das Verschulden eines Boten, der mit der Beförderung des Schriftstücks beauftragt ist, nicht anzulasten ist, wenn der Bote auf die Wichtigkeit und Eilbedürftigkeit der Bestellung hingewiesen worden ist; der Vorsteher oder Sachgebietsleiter des FA ist in diesem Falle nicht verpflichtet, die Durchführung seiner Anordnung über die Absendung des Briefes persönlich zu überwachen oder sich am nächsten Tag durch Nachfrage beim Boten von der Einhaltung der Anweisung zu überzeugen.

  • BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96

    Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung

    Das Vorbringen der OFD ist nicht geeignet, ein Verschulden der für die Bearbeitung der Revision zuständigen Bediensteten an der Versäumung der Antragsfrist auszuschließen (§ 56 Abs. 1 FGO), selbst wenn davon ausgegangen wird, daß sich die OFD das Verschulden eines Boten, der mit der Beförderung des Schriftstücks beauftragt wird, grundsätzlich nicht als eigenes Verschulden zurechnen lassen muß (vgl. zum Versehen von Angestellten in der Poststelle als Boten: BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548).

    Grundsätzlich kann den Finanzbehörden als Verfahrensbeteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter denselben Voraussetzungen gewährt werden wie anderen Beteiligten (BFH-Urteil in BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548).

    Es liegt auch kein Hinweis darauf vor, daß die mit der Versendung des Schriftsatzes beauftragte Hilfsperson (Leiter der Poststelle) -- wenn schon kein Fristenkontrollbuch geführt worden ist -- ausdrücklich auf die Bedeutung und Eil bedürftigkeit des Schriftstücks hingewiesen worden ist (vgl. hierzu BFH in BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, 549, und BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, 268).

  • BFH, 12.09.2005 - VII R 10/05

    Keine Wiedereinsetzung bei Bearbeitungsfehlern des Sachgebietsleiters

    Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters des Finanzamts oder eines von diesem Bevollmächtigten schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand deshalb aus (BFH-Entscheidungen vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, und vom 7. März 1989 VII R 120/87, BFH/NV 1989, 791).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Das BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67 (BFHE 96, 85, 88, BStBl II 1969, 548) hat diese besondere Hinweispflicht gefordert für den Fall, daß der Rechtsmittelführer mit der Übersendung der Rechtsmittelschrift bis ans Ende der Frist zuwartete.
  • BFH, 10.03.2000 - VII R 2/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausgangskontrolle der Finanzbehörde

    Das Vorbringen des FA ist nicht geeignet, ein Verschulden der für die Bearbeitung, Absendung und Weiterleitung der Revision zuständigen Bediensteten an der Versäumung der Revisionsfrist auszuschließen, selbst wenn davon ausgegangen wird, dass sich das FA das Verschulden eines Boten, der mit der Beförderung des Schriftstücks beauftragt wird, grundsätzlich nicht als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. zum Versehen von Angestellten in der Poststelle als Boten: BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548).

    Ferner enthält der Vortrag des FA auch keinen Hinweis darauf, dass der Leiter der Poststelle --wenn schon kein Fristenkontrollbuch und keine anderen Aufzeichnungen geführt worden sind-- vom Behördenleiter oder vom zuständigen Sachgebietsleiter ausdrücklich auf die Bedeutung und Eilbedürftigkeit des Schriftstücks hingewiesen worden ist (vgl. hierzu BFH in BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, 549; in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, 268, und in BFH/NV 1998, 709).

  • BFH, 06.11.1997 - VII R 113/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Revisionsfrist

    Das Vorbringen der OFD ist nicht geeignet, ein Verschulden der für die Bearbeitung der Revision zuständigen Bediensteten an der Versäumung der Revisionsfrist auszuschließen, selbst wenn davon ausgegangen wird, daß sich die OFD das Verschulden eines Boten, der mit der Beförderung des Schriftstücks beauftragt wird, grundsätzlich nicht als eigenes Verschulden zurechnen lassen muß (vgl. zum Versehen von Angestellten in der Poststelle als Boten: BFH- Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548).

    Des weiteren liegt auch kein Hinweis darauf vor, daß der Leiter der Poststelle -- wenn schon kein Fristenkontrollbuch geführt worden ist -- ausdrücklich auf die Bedeutung und Eilbedürftigkeit des Schriftstücks hingewiesen worden ist (vgl. hierzu BFH in BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, 549, und BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, 268).

  • BFH, 16.03.1989 - VII R 82/88

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Organisationsmangel - Revision -

    Der Sachgebietsleiter ist ebensowenig wie der Vorsteher oder ein Sachbearbeiter verpflichtet, die Durchführung der Anordnung über die Absendung persönlich zu überwachen oder sich von der Beachtung der Anweisung zu überzeugen (BFH, Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, 88, BStBl II 1969, 548).

    Bei Verschulden eines Boten, wie es hier in der nicht rechtzeitigen Absendung der Begründungsschrift nach deren Rücklauf gegeben ist, kann das FA sich durch den dem Boten für die Absendung erteilten besonderen Hinweis nur entlasten, wenn diese Weisung unmittelbar anschließend auszuführen war (vgl. BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548: Übergabe der Begründungsschrift mit entsprechendem Hinweis am vorletzten Tage der Frist; siehe auch BFHE 149, 146, 149 a.E., BStBl II 1987, 441).

  • BFH, 10.07.1996 - II R 12/96

    Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist wegen eines Büroversehens

    Grundsätzlich ist die Wiedereinsetzung dem FA nach den gleichen Grundsätzen zu gewähren wie dem Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, und vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229).

    Die Sachbearbeiterin war zwar -- wie übrigens auch der Sachgebietsleiter bzw. der Vorsteher -- nicht verpflichtet, die Durchführung der Anordnung über die Absendung des Poststücks persönlich zu über wachen bzw. sich von der Beachtung der Anweisung zu überzeugen (BFH in BFHE 96, 85, 88, BStBl II 1969, 548), sie mußte aber -- soweit dies nicht durch allgemeine Anweisungen hinsichtlich der Verfahrensweise bei besonders eilbedürftigen Schriftstücken sichergestellt war -- dem Mitar beiter in der Registratur eine ausreichend konkrete Anweisung hinsichtlich der Weiterleitung der Postsendung geben, bei deren Befolgung -- unter Beachtung der gewöhn lichen Postlaufzeiten -- der rechtzeitige Zugang gewährleistet war.

  • BFH, 19.07.1994 - II R 74/90

    Körperschaftsteuerschuld - Revisionsbegründung

    Der Vorsteher, Sachgebietsleiter oder Sachbearbeiter war insbesondere auch nicht verpflichtet, die Durchführung der Anordnung über die Absendung des Briefes persönlich zu überwachen oder sich am nächsten Tag durch Nachfrage bei der Absendestelle von der Einhaltung der Anweisung zu überzeugen (BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548).
  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

  • BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69

    Begründung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

  • BFH, 20.08.2012 - I R 9/12

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91

    Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts

  • BFH, 17.02.1993 - VIII R 61/91

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Nichteinhaltung einer

  • BFH, 23.04.1991 - IX R 110/89

    Maschinenschriftlich unterzeichnete Revisionsbegründungsschrift ohne

  • FG Nürnberg, 29.05.2000 - VI 125/99

    Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten

  • BFH, 09.06.1988 - VII R 125/87

    Berücksichtigung des Verschuldens eines Boten als eigenes Verschulden an der

  • BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86

    Entschuldbarkeit einer Verzögerung der normalen Laufzeit mit einer Absendung per

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